Erbrecht
Sie wollen Streitigkeiten über Ihr Erbe vermeiden? Egal ob Unternehmer oder Privatmann, eine vernünftige klare testamentarische Regelung zur Unternehmensnachfolge oder Erbverteilung ist immer sinnvoll.
Die Weisheit „vor dem Erben kommt das Sterben“ ist juristisch betrachtet nicht immer ganz richtig. Vorweggenommene Vermögensübertragungen schon zu Lebzeiten sind oft auch aus steuerlicher Sicht sinnvoll.
Erfahrungen vererben sich nicht …
jeder muss sie allein machen.
Wir bieten Ihnen in allen Fragen des Erbrechts eine umfassende Unterstützung.
Leistungsübersicht:
• Gestaltungsberatung bei Testamenten und Erbverträgen
• Vermögensübertragung zu Lebzeiten
• Unternehmensnachfolge
• Erbauseinandersetzung
• Pflichtteilsstreitigkeiten
• Testamentsvollstreckung
• Schenkungs- und Erbschaftssteuer
• Auseinandersetzung von Miteigentümergemeinschaften
• Vorsorgevollmacht