Sehr geehrte Damen und Herren,
der Herbst steht vor der Tür, die Vorbereitungen für das nächste Jahr laufen. Zeit, sich auch in rechtlicher Hinsicht gut zu rüsten.
Ab dem 01.01.2018 wird das gesetzliche Bauvertragsrecht auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Das Werkvertragsrecht des BGB wird in eigenständigen Kapiteln um spezielle Regelungen für Bauverträge, Bauträgerverträge, Architekten- und Ingenieurverträge sowie Verbraucherbauverträge ergänzt. Zudem werden sich die Vorschriften über die kaufrechtliche Mängelhaftung für Baustoffe ändern.
Hierauf möchten wir Sie vorbereiten und Ihnen einen Überblick über die ab dem 01.01.2018 geltenden Neuregelungen verschaffen sowie konkrete Vorschläge für die praktische Umsetzung vermitteln.
Sollten Sie hieran Interesse haben, könne Sie sich jederzeit mit Herrn Dr. Sebastian Ulbrich, Sekt. Frau Elke Winzenhörlein, unter nachfolgenden Kontaktdaten zur Erstellung Ihres individuellen Schulungsangebotes in Verbindung setzten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sebastian Ulbrich
Rechtsanwalt