Arbeitsrecht
Als Wirtschaftskanzlei für den Mittelstand bildet das Arbeitsrecht einen weiteren Schwerpunkt unserer täglichen Beratungs- und Vertretungspraxis. Unsere Tätigkeit deckt hierbei alle für Arbeitgeber und Arbeitnehmer relevanten Bereiche ab.
Auf die Arbeit schimpft man nur so lange …
bis man keine mehr hat
Durch unsere weiteren Spezialkenntnisse in angrenzenden Rechtsgebieten wie bspw. dem Gesellschaftsrecht und dem Insolvenzrecht können wir komplexe Fallgestaltungen über den Bereich des Arbeitsrechts hinausgehend sachkundig bearbeiten.
Leistungsübersicht:
- bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen (Arbeitsbedingungen) und Begründung von Arbeitsverhältnissen
- im laufenden Arbeitsverhältnis, wie z. B. Überprüfung von Arbeitsbedingungen, Abmahnungen und arbeitsrechtliche Nebengesetze wie z. B. Mutterschutzgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Elternteilzeitgesetz u. a.
- bei Betriebsübergang gem. § 613a BGB
- von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Fall der Insolvenz
- hinsichtlich betrieblicher Altersversorgung
- bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Aufhebungsverträge und Kündigungen)
- bei der Führung von Kündigungsschutzprozessen
- in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten
- bei Ausarbeitung, Überprüfung und Beendigung von Geschäftsführerdienstverträgen